Das Gesetz gibt den Rahmen vor: Starker Rückschnitt und Fällungen sind nur von Oktober bis Februar zulässig (BNatSchG § 39); von März bis September sind schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, Rücksicht auf brütende Vögel ist immer Pflicht.
Fachlich gilt: Weniger ist mehr. Große Wunden verheilen schlecht, besser regelmäßig moderat schneiden als selten radikal. Und bei Bäumen an Straßen, Wegen oder Nachbargrenzen gehört die Verkehrssicherung in Profihände.
Die wichtigsten Tipps auf einen Blick
- Fällung & starker Rückschnitt: nur Oktober bis Februar (Ausnahme: Gefahrenlage)
- Totholz darf ganzjährig entfernt werden
- Schnittführung: am Astring, nie stammbündig, keine Stummel
- Werkzeug scharf und sauber, ausgefranste Wunden laden Pilze ein
- Ab Leiterhöhe oder bei Fragen zur Standsicherheit: Profi mit Absicherung beauftragen
Dieses Thema gehört zu unserem Leistungsbereich Baumpflege & Fällung: Wir übernehmen gern, von der Beratung bis zur Ausführung.